Wie viel kostet ein Notar?

In welchen Fällen braucht man einen Notar?

Ob man die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen muss oder nicht, hängt ganz von der Art des Rechtsgeschäfts ab: So schreibt der Gesetzgeber eine notarielle Beglaubigung von Immobiliengeschäften, Ehe- und Erbverträgen sowie Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften vor. Häufig entscheidet man sich aber auch für die Beteiligung eines Notars bei einem Rechtsgeschäft, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist, wie beispielsweise beim Verfassen des Testaments oder anderer wichtiger Verträge.

Die Notar Kostenordnung (KostO)

Die Kosten für Notare sind gesetzlich im zweiten Teil (§§ 140-157) des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz Kostenordnung (KostO), geregelt. Eine Gebührenvereinbarung über ermäßigte oder erhöhte Kosten sind somit verboten und unwirksam. Diese Regelungen wurden in Kraft gesetzt, um jeder Person, unabhänig von Einkommen und sozialer Stellung, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Notars zu ermöglichen.

Gebühren-Tabelle der Notar Kostenordnung (KostO)

Laut Gesetz richten sich die Notarkosten nach dem Geschäftswert des Rechtsgegenstands und nicht nach den tatsächlich ausgeführten Tatigkeiten und Arbeitsschritten. Dies bedeutet auch, dass weitere Beratungen und Termine in den Kosten mitinbegriffen sind. Die Kosten für einen Notar werden in einer Tabelle der Notar Kostenordnung festgehalten, die entsprechend dem jeweiligen Geschäftswert des Rechtsgegenstands zugeordnet sind. Hier einige Auszüge aus der angesprochenen Tabelle:

Geschäftswert (in Euro) Gebühr (in Euro)
100000 207
500000 807
1000000 1557

Zusätzlich anfallende Gebühren und ihre Berechnung

Dabei spricht man bei einer vollen Gebühr von einer 10/10 Gebühr, wobei auch Bruchteile (1/2; 1/4) oder Vielfache der Gebühr des entsprechenden Geschäftwerts für zusätzliche Leistungen des Notars zu entrichten sind, die in Zusammenhang mit dem Rechtgeschäft stehen. Hier einige Beispiele zur Berechnung zusätzlicher Gebühren für ausgewählte Handlungen eines Notars nach der Rechtsgrundlage der Kostenordnung (KostO):

Tätigkeit des Notars Gebühren
(werden mit der Gebühr für den Geschäftswert des betreffenden Rechtsgegenstands verrechnet)
Verträge (u.a. Erbvertrag) 2 Geb.
Testament 1 Geb.
Vollmacht, Erteilung 0,5 Geb.
Eintragung im Grundbuch 0,5 Geb.
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteil 0,5 Geb.
Beschlüsse von Gesellschaftsorganen 2 Geb.

Kosten für einen Notar anhand eines Beispiels: der Immobilienkauf

Ein Beispiel: Der Wert eines Hauses betragt 150 000 Euro. Entsprechend der Tabelle der Notar Kostenordnung erhalt der Notar fur die Beglaubigund der Urkunde für dieses Immobiliengeschaft 282 Euro. Stellt man zudem einen Antrag für die Eintragung im Grundbuch, so fallen zusätzliche 0,5 Gebühren von der ausgehenden Gebühr für die notarielle Beglaubigung des entsprechenden Hauses an. Man kommt also auf einen Betrag von 423 Euro. Nicht feststellbare Werte eines Rechtsgeschafts werden pauschal auf 3000 Euro laut Kostenordnung gesetzt, so dass eine Gebühr von 26 Euro zu entrichten ist.