Welche Notariatsformen gibt es?

In Deutschland werden zwei Notariatsformen unterschieden:

der Notar und der Anwaltsnotar.

Das Vorkommen einer oder beider Formen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So gilt in einigen Ländern, wie beispielsweise Bayern, beim Ergreifen des Berufs des Notars das hauptberufliche Notariat, auch ”Nur-Prinzip” genannt. Dies bedeutet, dass neben der Tätigkeit als Notar keine Aufnahmen anderer juristischer Tätigkeiten erlaubt sind.

Anders verhält sich dies mit dem Beruf des Anwaltsnotars, der befähigt ist, sowohl die Tätigkeiten eines Notars als auch jene eines Rechtanwalts auszuüben. Hierbei ist jedoch anzumerken, das Anwaltsnotare, im Gegensatz zu Notaren, parteiisch sind. Voraussetzung für die Aufnahme des Berufs des Anwaltsnotars ist die insgesamt fünfjährige Arbeit als Rechtsanwalt nach dem Jurastudium, drei davon in dem Ort, in dem man später Anwaltsnotar werden will. Zudem folgt eine notarielle Fachprüfung. Daraufhin bewirbt man sich auf eine freie Notarstelle und wird zusätzlich zum Rechtsanwalt als Notar ernannt.