Notar in Glandorf (49219)

Als Träger eines öffentlichen Amts besteht die Aufgabe der Glandorfer Notare darin, Ihnen bei der Beurkundung von Vorgängen jeglicher Art oder der Beglaubigung von Unterschriften in Glandorf zu helfen. Im Gegensatz zu einem Anwalt ist der Notar grundsätzlich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Ob Wohnungskauf, Ehevertrag, Testament oder Anmeldung einer GmbH – die Tätigkeit von Notaren erstreckt sich über viele Themengebiete. Die Hilfestellung durch Kanzleien ist für viele Rechtsgeschäfte in Glandorf unabdingbar. Die folgenden Punkte geben Ihnen einige Beispiele:

  • Grundstücksrecht in Glandorf : Kaufvertrag, Übertragung, Hypothek, Pfändung, Auflassung und Eintragung von Rechtsänderungen ins Grundbuch
  • Erbrecht in Glandorf: Testamente, Erbverträge, Erbfolge, Erbschein
  • Familienrecht in Glandorf: Vorsorgevollmachten, Eheverträge, Scheidungen, Zugewinnausgleich, Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht
  • Gesellschaftsrecht in Glandorf : Rechtsformen von Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaft, Kapitalerhöhungen

Notarkosten sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach Bedeutung und Wert Ihres Rechtsgeschäfts. Die Notare in Glandorf werden durch die Bundesnotarkammer (oder Landesnotarkammer von Niedersachsen) vertreten. In unserem Verzeichnis finden Sie alle Notare in der Nähe von Glandorf und ihre ausführlichen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Sprachen).

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